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Wie im globalen Geschäftsleben
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üblich, geht es natürlich auch
bei mir nicht ohne das berühmte
"Kleingedruckte".
unter Umgehung der räumlichen
Beschränkung auf eine reale
DIN A4-Seite, immerhin die Ver-
wendung einer größeren Schrift-
Type, damit Sie es wesentlich
entspannter lesen können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für
alle zwischen ake-f-design und einem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen
sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach deren Zugang bzw. deren Kenntnisnahme widerspricht.
- 1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- 1.1. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von ake-f-design weder im Original, noch in den zur Verfügung gestellten Dateien oder bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
- 1.2. Bei Verstoß gegen Punkt 1.1. hat der Auftraggeber ake-f-design eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen, bei gleichzeitiger umgehender Rücknahme der unzulässig vorgenommenen Änderungen bzw. Unterlassung der Nachahmung.
- 1.3. Jeder an ake-f-design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
- 1.4. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und die daraus resultierenden Arbeits- und Druck-Dateien unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- 1.5. ake-f-design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. ake-f-design bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, die Entwürfe und Ergebnisse des jeweiligen Auftrags im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
- 1.6. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen ake-f-design und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
- 1.7. ake-f-design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (sowohl bei analogen als auch bei digitalen Kopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, ake-f-design eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von ake-f-design, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
- 1.8. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
- 2. Vergütung und Fälligkeit der Vergütung
- 2.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
- 2.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
- 2.3. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
- 2.4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine entsprechende Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
- 2.5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die ake-f-design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, auch wenn später ein Druckauftrag nicht erteilt werden sollte.
- 2.6. Nachträgliche Änderungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers erforderlich werden, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Änderungen, die auf dem Manuskript nicht vorgesehen waren, gelten als Autorenkorrekturen und werden gesondert berechnet. Mehrarbeiten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers erforderlich werden, sind von diesem zu vergüten. Gleiches gilt für zusätzliche Arbeiten, die bei der Bestellung nicht kalkuliert oder vorhergesehen werden konnten.
- 2.7. Tritt der Auftraggeber aus Gründen vom Vertrag zurück, die Ihre Ursache nicht in Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ake-f-design haben, so ist er verpflichtet, ake-f-design alle bis dahin entstandenen Kosten und den Aufwand an Material und Lohn einschließlich des entgangenen Gewinns zu erstatten.
- 2.8. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder werden ake-f-design Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu vermindern geeignet sind oder eine ungünstige Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zur Folge haben, so ist ake-f-design berechtigt, sämtliche Zahlungen, die ake-f-design geschuldet werden, sofort fällig zu stellen. Nachfristsetzung bedarf es nicht. Ferner ist ake-f-design berechtigt, noch nicht ausgelieferte Werke zurückzuhalten sowie die Arbeit an laufenden Aufträgen einzustellen, bzw. von vorheriger Zahlung des vereinbarten Preises abhängig zu machen und, falls der Auftraggeber dieser Forderung nicht nachkommt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- 2.9. ake-f-design steht an vom Auftraggeber gelieferten Dateien, Vorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung zu.
- 2.10. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen fällige Ansprüche von ake-f-design mit bestrittenen Forderungen die Aufrechnung zu erklären. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.
- 2.11. Bei Zahlungsverzug kann ake-f-design Verzugszinsen in Höhe von 8,42% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
- 3. Sonderleistungen und Nebenkosten
- 3.1. ake-f-design ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ake-f-design hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
- 3.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von ake-f-design abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, ake-f-design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
- 3.3. Sonderleistungen wie Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Recherchen etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
- 3.4. Auslagen für technische Nebenkosten und den damit verbundenen Zeitaufwand für ake-f-design, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, lllustrationen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Qualitäts-Scans, Digital-Proofs, Belichtungen, Reproduktionen, Satz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- 3.5. Reisekosten und Spesen für die Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- 4. Eigentum, Rückgabepflicht
- 4.1. An Entwürfen, Reinzeichnungen und Dateien werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale von evtl. dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Entwürfen und Reinzeichnungen sind ake-f-design spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
- 4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
- 4.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Eine Versicherung der zu versendenden Ware erfolgt nur auf besonderen Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers. ake-f-design haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- 5. Herausgabe von Daten
- 5.1. ake-f-design ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, daß ake-f-design ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- 5.2. Hat ake-f-design dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von ake-f-design verändert werden.
- 5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
- 5.4. ake-f-design haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von ake-f-design ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
- 6. Korrektur, Produktionsüberwachung
und Belegmuster- 6.1. Der Auftraggeber legt ake-f-design vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
- 6.2. Soll ake-f-design die Produktionsüberwachung durchführen, schließen ake-f-design und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Wird die Produktionsüberwachung von ake-f-design durchgeführt, ist ake-f-design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Dabei haftet ake-f-design nur für Fehler durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Geringfügige Abweichungen bezüglich der Papierqualität bzw. Druckfarbe sind branchenüblich und stellen keinen Mangel dar.
- 6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber ake-f-design zehn einwandfreie Belege unentgeltlich. ake-f-design ist berechtigt, diese Muster und deren Abbildung zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
- 7. Haftung
- 7.1. ake-f-design haftet nur für Schäden, die ake-f-design selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
- 7.2. ake-f-design verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuweisen. Darüber hinaus haftet ake-f-design für seine Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern ake-f-design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von ake-f-design.
- 7.3. ake-f-design verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Rohstoffe, Druck- und Datenträger, Filme, Displays, Layouts und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sorgfältig zu behandeln. ake-f-design haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
- 7.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
- 7.5. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Nicht korrekturgelesene Aufträge werden auf Risiko des Auftraggebers gedruckt. Korrekturgelesene Aufträge sind abzuzeichnen, anderenfalls gelten sie als nicht korrekturgelesen. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von ake-f-design.
- 7.6. ake-f-design haftet nicht für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten von ake-f-design.
- 7.7. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei ake-f-design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
- 7.8. Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beschränken sich auf das Recht zur Nachbesserung: falls diese nach Ablauf einer Frist von vier Wochen ab Eingang der Mängelanzeige bei ake-f-design scheitert, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen bzw. Herabsetzung des Preises zu verlangen. Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn ake-f-design den beim Auftraggeber eingetretenen Schaden grob schuldhaft verursacht hat. Für den Fall, daß der Mangel vom Lieferanten von ake-f-design verursacht worden ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich zunächst außergerichtlich wegen seiner Gewährleistungsansprüche an den Lieferanten von ake-f-design zu halten. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
- 8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
- 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für ake-f-design Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Dabei behält ake-f-design den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
- 8.2. Der Auftraggeber versichert, daß er zur Verwendung aller an ake-f-design übergebenen Vorlagen berechtigt ist und daß diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen doch nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber ake-f-design im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- 9. Auftragsabwicklung
- 9.1. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann ake-f-design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann ake-f-design auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
- 9.2. ake-f-design ist berechtigt, die angegebene Lieferzeit um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Falls innerhalb dieser Frist keine Lieferung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, ake-f-design schriftlich eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten mit der Maßgabe, daß eventuelle Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf 10% der Auftragssumme beschränkt sind, falls die Nichteinhaltung der Lieferfrist von ake-f-design nicht grob schuldhaft verursacht worden ist. Im kaufmännischen Verkehr entfällt insoweit jegliche Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von ake-f-design ausdrücklich bestätigt werden. Bei Teilverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, die Teilleistung anzunehmen.
- 9.3. Betriebsstörungen — sowohl bei ake-f-design als auch im Betrieb eines Zulieferers von ake-f-design — insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses.
- 10. Schlussbestimmungen
- 10.1. Für den Fall, daß der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von ake-f-design als Gerichtsstand vereinbart.
- 10.2. Erweisen sich einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen als ungültig, so berührt dies die Gültigkeit, in deren Rahmen die Bedingungen gelten, und die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die gesetzlichen Bestimmungen gelten.